Transformationsfonds reicht nicht: Warum Klimaanpassung im Gesundheitswesen ein eigenes Förderprogramm braucht
Hitzewellen gefährden Patienten und Beschäftigte gleichermaßen: Die ÄKWL fordert verbindliche Mindeststandards und ein gemeinsames Investitionsprogramm von Bund und Land für Gesundheitseinrichtungen…
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Die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) verlangt, Hitzeschutz verbindlich in Planung, Finanzierung und Betrieb von Krankenhäusern, Arztpraxen, Medizinischen Versorgungszentren und Pflegeeinrichtungen zu verankern. ÄKWL-Präsident Dr. Hans-Albert Gehle begründet das mit der wachsenden gesundheitlichen Belastung durch Hitzewellen, die künftig regelmäßig auftreten werden.
Besonders gefährdet sind laut Gehle ältere Menschen, chronisch Kranke, Schwangere, Säuglinge, Kleinkinder sowie Patientinnen und Patienten mit bestimmten Medikamenten. Überhitzte Behandlungsräume, fehlender Sonnenschutz, mangelnde nächtliche Abkühlung und nicht angepasste Arbeitsabläufe belasten Beschäftigte und Patienten gleichermaßen.
Der Kammervorstand spricht sich für nachvollziehbare Mindeststandards aus, die bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen umfassen. Ergänzend fordert die ÄKWL ein unbürokratisches Investitionsprogramm von Bund und Land, das neben großen Baumaßnahmen auch kleinere Investitionen fördert, darunter etwa Verschattungen, Lüftungstechnik, Trinkwasserversorgung, Begrünung oder den Umbau belasteter Räume.
Den Transformationsfonds des Bundes zur Krankenhausreform, der über zehn Jahre bis zu 50 Milliarden Euro bereitstellt (davon zehn Milliarden für NRW), bewertet Gehle als wichtig, aber unzureichend. Hitze- und Klimaschutz zählen nicht zu den acht Fördertatbeständen des Fonds. Die ÄKWL mahnt zudem an, die in der Landesgesundheitskonferenz 2022 formulierten Ziele endlich konsequent umzusetzen.
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