Grundlohnrate als Deckel: KBV und GKV-Spitzenverband verhandeln unter neuen gesetzlichen Regeln
KBV und GKV-Spitzenverband haben unter dem neuen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz die Honorarverhandlungen für 2027 begonnen. Die Grundlohnrate gilt künftig als verbindliche Obergrenze…
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Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gilt die Grundlohnrate ab sofort als verbindliche Obergrenze für Honorarsteigerungen in der ambulanten Versorgung. Für die Jahre 2027 bis 2029 sieht das Gesetz zusätzlich einen Abschlag von einem Prozentpunkt vor.
Das Bundesministerium für Gesundheit begründet diesen Abschlag damit, dass die Grundlohnrate bis 2029 voraussichtlich deutlich über dem langfristigen Schnitt von rund vier Prozent liegen wird, während die Zuweisungen an die Krankenkassen im gleichen Zeitraum nur um durchschnittlich 2,5 Prozent wachsen.
Ein strukturelles Problem belastet die laufenden Gespräche: Die Grundlohnrate für das aktuelle Verhandlungsjahr wird erst am 15. September durch das BMG veröffentlicht, die erste Verhandlungsrunde fand jedoch bereits am 12. August statt. Die konkrete Höchstgrenze einer möglichen Honorarsteigerung ist damit noch offen. Auf beiden Seiten sorgte das für Kritik.
2026 lag die Grundlohnrate bei 5,17 Prozent, 2025 bei 4,41 Prozent. Im Vorjahr hatten sich KBV und GKV-Spitzenverband auf eine Honorarerhöhung von 2,8 Prozent geeinigt, der Orientierungswert stieg auf 12,7404 Cent. Die erste Verhandlungsrunde wurde ergebnislos vertagt. Am 25. August sollen die Gespräche fortgesetzt werden.
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