Neue Pflegeassistenzausbildung soll Fachkräftemangel in Sachsen entgegenwirken

Sachsens Kabinett hat einen Gesetzentwurf zur bundesweit einheitlichen Pflegeassistenzausbildung beschlossen. Start ist der 1. März 2027, Dauer 18 Monate, mit verpflichtender Vergütung…

11. September 2026
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Sachsen setzt ein Bundesgesetz zur Pflegeassistenzausbildung um. Das Kabinett hat den entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet und an den Landtag weitergeleitet. Die neue Ausbildung soll zum 1. März 2027 starten.

Die Regelausbildung dauert 18 Monate und schreibt Pflichteinsätze sowohl in der Altenpflege als auch im Krankenhaus vor. Wer zuvor eine Ausbildung zur Pflegefachkraft nicht erfolgreich abgeschlossen hat, kann die Ausbildungsdauer verkürzen. Neu ist außerdem eine verpflichtende Vergütung für Auszubildende.

Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) betonte, das einheitliche Berufsbild erleichtere den Einstieg in die professionelle Pflege und biete eine berufliche Perspektive für Personen, die keine dreijährige Pflegefachkraftausbildung absolvieren wollen oder können. Ziel sei es, neue Zielgruppen zu erschließen und Anreize für eine Tätigkeit in der Pflege zu schaffen.

Als Begründung verwies Köpping auf steigende Zahlen bei den Pflegebedürftigen und den damit verbundenen dringenden Personalbedarf.

Quelle:
aerzteblatt.de

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