Gesellschaftsvertrag zu vage: Wie die Abberufung am Elbe-Elster Klinikum zum Rechtsstreit wurde
Der Sonderkreistag Elbe-Elster bestätigte den Klinikneubau und verlängerte den Sana-Vertrag. Die Rechtmäßigkeit der Winkler-Abberufung bleibt mangels unabhängigem Gutachten ungeklärt…
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Die Abberufung von Klinikum-Geschäftsführer Michael Winkler am 6. August durch Landrat Marcel Schmidt ist rechtlich nicht abschließend bewertet. Ein externes Rechtsgutachten wurde nicht erstellt, eine gerichtliche Überprüfung fand nicht statt. Die angekündigte „rechtliche Prüfung“ stützte sich auf das eigene Rechtsamt des Landkreises.
Der Kern des Streits: Am Abend des 5. August fand eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung statt, in der Experten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Forvis Mazars die wirtschaftliche Lage des Klinikums vorstellten. Der Landrat wertet das als ausreichende Beteiligung des Aufsichtsrats. CDU-Fraktionschef Sebastian Loos und die Gewerkschaft Verdi widersprechen, denn über die Abberufung Winklers sei dort nicht beraten worden.
Der Landkreis räumt selbst ein, dass weder Gesellschaftsvertrag noch GmbH-Gesetz den Begriff „Beteiligung“ konkret definieren. Loos teilt die Einschätzung, dass die gesellschaftsrechtliche Wirksamkeit der Abberufung dadurch nicht automatisch infrage gestellt sei. Verdis weitergehende These, die Abberufung sei „unzulässig“, steht damit isoliert.
Der Kreistag beschloss in seiner Sondersitzung vom 9. September, Schritte zur Grundstückssicherung für den Klinikneubau einzuleiten und den Interim-Managementvertrag mit Sana-Manager Mirko Papenfuß um drei Monate bis Anfang Januar 2027 zu verlängern. Die Vergabe erfolgte ohne Ausschreibung und mit nur einem Bieter. Loos hatte ein Alternativangebot vorgelegt, das dem Kreistag zuvor nicht bekannt war.
Als neuer Aufsichtsratsvorsitzender wurde am 8. September Andreas Franke gewählt, Diplom-Wirtschaftsjurist mit insolvenz- und sanierungsrechtlichem Schwerpunkt. Er gehört der Fraktion BVB/Freie Wähler an und ist nicht Teil der Kreisverwaltung. Sein Vorgänger Roland Neumann hatte seine Doppelrolle als Erster Beigeordneter und Aufsichtsratsvorsitzender als Rollenkonflikt bezeichnet und war zurückgetreten.
Offen bleiben die Prüfung durch die Kommunalaufsicht Brandenburg, die dauerhafte Besetzung der Geschäftsführung und die Standortentscheidung für das Zentralklinikum.
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