AGAPLESION scheitert vor Gericht, erzielt aber Grundsatzerfolg
Das Frankfurter Verwaltungsgericht hat erstmals gerichtlich bestätigt, dass kommunale Kliniksubventionen den Wettbewerb frei-gemeinnütziger Träger beeinträchtigen, die Klage von AGAPLESION aber dennoch abgewiesen…
- Ökonomie
Das Frankfurter Verwaltungsgericht hat die Feststellungsklage der AGAPLESION FRANKFURTER DIAKONIE KLINIKEN gegen die Stadt Frankfurt abgewiesen, zugleich aber erstmals gerichtlich anerkannt, dass die Bezuschussung kommunaler Kliniken mit Steuermitteln den Wettbewerb frei-gemeinnütziger Träger beeinträchtigt.
Hintergrund des Verfahrens sind Zuschüsse der Stadt Frankfurt an das Klinikum Höchst, das unter Trägerschaft des varisano-Verbundes steht, in Höhe von 47 Millionen Euro für die Jahre 2023 und 2024. AGAPLESION rügte dabei Verstöße gegen die Berufsausübungsfreiheit nach Artikel 12 des Grundgesetzes, den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes sowie gegen den Grundsatz der Trägervielfalt.
Das Gericht folgte dieser Argumentation in wesentlichen Punkten: Es sah in der Bezuschussung einen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit und in die Gleichbehandlung beider Häuser. Im Ergebnis wertete es die Subventionierung jedoch als erforderlich und angemessen, da der Sicherstellungsauftrag der Stadt Frankfurt ein überragendes Gemeinwohlinteresse darstelle, das die Zuschüsse rechtfertige.
Bemerkenswert ist zudem, dass das Gericht die Feststellungsklage als zulässig anerkannte, was eine vorausgegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin in vergleichbarer Sache nicht getan hatte. AGAPLESION, vertreten durch die Kanzlei RAUE, kündigte Berufung an.
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