Fallzusammenführung über Krankenhausgrenzen: Hessische Krankenhausgesellschaft warnt vor nicht steuerbarem Systemfehler
Auf der 75. VKD-Jahrestagung Hessen diskutierten Klinikvertreter, Politik und Experten Leistungsgruppenplanung, Finanzierungsdruck und KI-Einsatz und das mit klaren Warnungen vor regulatorischer Überforderung…
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Die Krankenhausreform zwingt hessische Kliniken zu strategischen Entscheidungen über Leistungsangebot, Kooperationen und Versorgungsrollen. Staatssekretär Christian Raible konkretisierte den Zeitplan: Ab Anfang Oktober erhalten Krankenhäuser vorläufige Bescheide zur Leistungsgruppenzuteilung, können im Anhörungsverfahren Stellung nehmen und sollen gegen Ende des Jahres finale Feststellungsbescheide erhalten, die zum 1. Januar 2027 wirksam werden.
Hannes Dahnke, Geschäftsführer von Vebeto, analysierte anhand öffentlicher Daten aus Rheinland-Pfalz, dass die bisherige Planung vor allem Gelegenheitsversorgung bereinige, eine echte Leistungskonzentration aber noch ausstehe. Bundesweit einheitliche Mindestvorhaltezahlen könnten kleinere, regional relevante Häuser unverhältnismäßig treffen. Simulationen zeigen zudem, dass der Verlust einzelner Leistungsgruppen nicht automatisch zu weniger Gesamtleistung führen muss, da Patientenströme sich verlagern können.
Steffen Gramminger, Geschäftsführender Direktor der Hessischen Krankenhausgesellschaft, kritisierte den Veränderungswert von 3,42 Prozent, der bereits einen Abzug von einem Prozentpunkt zur GKV-Stabilisierung enthält, sowie die geplante Fallzusammenführung über Krankenhausgrenzen hinweg. Aufenthalte innerhalb von 30 Tagen zusammenzuführen sei kaum steuerbar und die Erlösaufteilung bei unterschiedlichen Diagnosen sachlich nicht lösbar.
Marc Alexander Ernst und Christoph März beleuchteten digitale Souveränität und KI: Krankenhäuser müssten Abhängigkeiten von außereuropäischen Plattformen reduzieren und KI mit klarer Governance sowie messbarem Mehrwert einführen.
Judith Kniepen berichtete aus NRW: Neun Monate nach Inkrafttreten der Planung laufen weiterhin Änderungsverfahren und Gerichtsverfahren. Patienten suchten Leistungen, die Häuser bereits nicht mehr anbieten dürften.
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