Koalition streicht starre Tagesentgelte für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (süV)

Per Änderungsantrag zur Notfallreform streicht die Koalition die starren Tagesentgelte für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (süV) und schafft Spielraum für flexiblere Vergütungsvereinbarungen…

7. Oktober 2026
  • Politik
  • Ökonomie

Die Regierungskoalition will den Vergütungsrahmen für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen flexibler gestalten. Ein Änderungsantrag zur Notfallreform sieht vor, die bislang vorgeschriebenen krankenhausindividuellen Tagesentgelte samt Degressionsregeln und Differenzierung nach ärztlichen Leistungen zu streichen.

Anlass sind Hinweise von GKV-Spitzenverband, PKV-Verband und Deutscher Krankenhausgesellschaft. Die drei Vereinbarungspartner hatten den Gesetzgeber gemeinsam aufgefordert, eine Ergänzung vorzunehmen. Der Grund: Die Ende August vorgelegte Vergütungssystematik mit jährlichen Strukturpauschalen, Sachkostenpauschalen und Zuschlägen ließ sich im bisherigen Rechtsrahmen nicht rechtssicher abbilden.

An die Stelle der starren Vorgaben soll eine allgemeinere Regelung treten. Die Vertragsparteien auf Bundesebene erhalten damit mehr Spielraum bei der Ausgestaltung der Vergütungsdetails. Laut Begründung werde der Rahmen dadurch weniger bürokratisch und ermögliche eine sachgerechte Berücksichtigung unterschiedlicher Vergütungsstrukturen.

Zusätzlich schafft der Änderungsantrag Rechtsklarheit bei der Qualitätsprüfung. Die Medizinischen Dienste sollen künftig ausdrücklich für die Überprüfung von Qualität, Patientensicherheit und Dokumentation in diesen Einrichtungen zuständig sein.

Quelle:
aerzteblatt.de

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