GKV-Stabilisierungsgesetz: Apothekerverband verlangt Rückkehr zum alten Abschlag ab 2028
Der erhöhte Apothekenabschlag von 2,07 Euro soll laut Abda nur 2027 gelten. Auch den geplanten Hilfsmittelabschlag kritisiert der Verband scharf…
- Politik
Die Abda verlangt in ihrer Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, den erhöhten Apothekenabschlag von 2,07 Euro auf das Jahr 2027 zu begrenzen. Ab Januar 2028 solle der Abschlag auf 1,77 Euro zurückkehren.
Die Erhöhung war als kurzfristiger Beitrag zur Stabilisierung der GKV-Finanzen begründet worden. Laut Abda stehe eine dauerhafte Fortführung im Widerspruch zur erstmals nach 13 Jahren erfolgten Anhebung des Apothekenfixums. Diese ohnehin unzureichende und zweistufige Erhöhung werde durch den gestiegenen Abschlag teilweise aufgezehrt.
Zusätzlich belaste die anstehende Mindestlohnerhöhung die Apotheken. Für die Verhandlungen zwischen DAV und GKV-Spitzenverband über das Fixum 2027 bis 2029 sei zudem ein Abzug von einem Prozentpunkt bei der Steigerungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen vorgesehen. Ein dauerhaft erhöhter Abschlag führe so zu einer Doppelbelastung.
Kritik äußert die Abda auch am geplanten dreiprozentigen Hilfsmittelabschlag für 2027 und 2028. Dieser kürze pauschal die vertraglich vereinbarte Vergütung, ohne an konkrete Wirtschaftlichkeitsreserven anzuknüpfen. Zusammen mit geplanten Ausschreibungen drohe eine Konzentration auf wenige Anbieter. Besonders in ländlichen Regionen könnten Apotheken einzelne Versorgungsbereiche aufgeben, was zu dauerhaftem Strukturverlust führe.
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