SVDGV: Zusätzlicher DiGA-Vergütungsabschlag gefährdet digitale Versorgung

Der SVDGV kritisiert einen geplanten zusätzlichen DiGA-Vergütungsabschlag bei Nutzungsabbrüchen als bürokratisch, doppelt belastend und schädlich für Planungssicherheit und Patientenversorgung…

8. Oktober 2026
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Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV) lehnt einen geplanten zusätzlichen Vergütungsabschlag für digitale Gesundheitsanwendungen ab. Noch bevor die ab 2027 greifenden Mengenabschläge und die erfolgsabhängige Vergütung überhaupt wirken, soll ein weiterer Eingriff in die DiGA-Preisbildung erfolgen.

Der neue Abschlag zielt auf Nutzungsabbrüche innerhalb der ersten 28 Tage. Nach Einschätzung des SVDGV berücksichtigt er die unterschiedlichen Anwendungsgebiete und Therapiekonzepte nicht ausreichend. Je nach Indikation könne das Therapieziel bereits nach kurzer Zeit erreicht sein. Auch Krankenhausaufenthalte oder neue Kontraindikationen könnten eine Beendigung erzwingen, ohne dass Hersteller darauf Einfluss hätten.

Nutzungsabbrüche fließen laut SVDGV bereits in die evidenzbasierte Preisverhandlung ein und werden künftig zusätzlich über die erfolgsabhängige Vergütung erfasst. Der Abschlag belaste denselben Sachverhalt ein weiteres Mal. Bei zwei Abrechnungsrunden könnten jährlich über 10.000 zusätzliche Verwaltungsvorgänge entstehen.

Die Regelung widerspreche den politischen Zielen Bürokratieabbau, Mittelstandsförderung und Digitalisierung. Ohne Planungssicherheit sei die Weiterentwicklung digitaler Therapien gefährdet. Der SVDGV sieht die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit DiGA durch den zusätzlichen Eingriff bedroht.

Quelle:
e-health-com.de

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