Pressemeldung

Die Kath. Krankenhäuser: Krankenhäuser brauchen eine tragfähige Finanzierung statt neuer Bürokratie

Anlässlich der gestrigen Anhörung über Änderungsanträge zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz im Rahmen der Reform der Notfallversorgung erklärt Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands Deutschland (KKVD)…

8. Oktober 2026
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„Für die Kliniken greifen die geplanten Änderungen nicht die Forderungen nach einer dringend notwendigen Bürokratieentlastung auf. Leider im Gegenteil: Die niedrige Prüfquote von einem Prozent für Krankenhäuser mit mindestens 90 Prozent unbeanstandeten Rechnungen wirkt wie ein Feigenblatt, um die enorme Bürokratielast zu verdecken, die die im GKV-Spargesetz erhöhten Prüfquoten durch den Medizinischen Dienst (MD) bringen.

GKV-Spargesetz neuer Bürokratie-Turbo

Schon jetzt sind in den Allgemeinkrankenhäusern bundesweit rund 4.000 Vollkräfte vor allem damit beschäftigt, MD-Prüfungen zu bearbeiten. Das führt zu Personalkosten von 245 Millionen Euro. Mit Blick auf die erhöhten MD-Prüfquoten ab 2027 stellen die Kliniken gleichzeitig zusätzliches Personal ein oder planen dies, wie eine aktuelle Umfrage des Deutschen Krankenhaus-Instituts zeigt. Im Mittel sind dies zwei Vollkräfte pro Haus. Unter dem nun verschärften Prüfsystem rechnen die Klinikträger mit bis zu dem Vierfachen des bisherigen Prüfaufkommens.  Und auch auf Seiten des MD wird für den erweiterten Bürokratiebetrieb bereits zusätzlich Personal aufgebaut. So wird das GKV-Spargesetz zu einem neuen Bürokratie-Turbo.

Klinikteams regelmäßig in der Zwickmühle

Beanstandete Rechnungen sind nicht automatisch falsche Rechnungen. Eine Beanstandung ist zunächst Interpretationssache. Häufig geht es um die Frage, ob eine Patientin oder ein Patient nicht schon früher hätte entlassen werden können. Klinikteams befinden sich hier regelmäßig in einer Zwickmühle, wenn die Behandlung zwar abgeschlossen ist, aber die anschließende Versorgung beispielsweise über einen Pflegeplatz, Kurzzeitpflege oder Reha fehlt.

Natürlich ist es richtig, Kliniken zu belohnen, die so abrechnen, dass keine Fragen oder Zweifel aufkommen. Doch in der Praxis wird es nur wenigen gelingen, die 90-Prozent-Hürde unbeanstandeter Rechnungen zu überspringen.

Ablösung der Hybrid-DRGs braucht Neukalkulation

Die Hybrid-DRGs zugunsten der Kurzzeitfallpauschalen abzuschaffen, ist grundsätzlich eine richtige Wendung. Der Wunsch der Politik, die seitens des niedergelassenen Bereichs durch die extrabudgetär abrechenbaren Hybrid-DRG-Fälle verursachten Fallzahlexplosionen sofort ab 2027 abzuschaffen, ist verständlich und folgerichtig.

Seitens der Kliniken führt dieser Schnellschuss in der jetzigen Form bei den ambulant versorgten Eintages-Fällen ohne Übernachtung zu einem sofortigen Absinken in die AOP-Finanzierung auf bloßem EBM-Niveau und damit zu einer Unterfinanzierung der Leistungen. Dies wird den Kliniken nicht gerecht, da sie für die ihnen zugesteuerten Patientinnen und Patienten mit höherer Morbiditätslast ein höherwertiges Behandlungssetting vorhalten.

Lösung kann hier die von den Kliniken geforderte Einführung einer Schweregraddifferenzierung und ein Vorhaltezuschlag für das besondere Kliniksetting bringen. Das Ersetzen der Hybrid-DRGs durch die neu eingeführten Kurzzeitpauschalen bedingt außerdem eine grundständige Neukalkulation der Hybrid-DRG mit Übernachtung. Wird dieses neue Finanzierungsmodell nicht vorab um diese Parameter ergänzt,  gerät das richtige Ziel einer nachhaltig wirksamen Ambulantisierung, die wirtschaftlich trägt, in Gefahr.

Nicht länger von Zuschlag zu Zuschlag hangeln

Die zusätzlichen 450 Millionen Euro für nicht-universitäre Krankenhäuser helfen. Aber sie beheben die chronische, strukturelle Unterfinanzierung der Kliniken nicht, die das GKV-Sparpaket im Gegenteil weiter verstärkt. Die Klinikfinanzierung darf sich nicht länger von Zuschlag zu Zuschlag hangeln. Wir brauchen ein Finanzierungssystem, das dauerhaft trägt. Dazu gehört auch, die neue Vorhaltefinanzierung auf den Prüfstand zu stellen.

Unfairer Wettbewerb für frei-gemeinnützige Kliniken

Dass Kommunen die Defizite ihrer Krankenhäuser inzwischen mit Milliardenbeträgen ausgleichen müssen, zeigt, dass im System grundsätzlich etwas nicht stimmt. Frei-gemeinnützige Krankenhäuser haben diese Absicherung nicht. Das führt zu einem unfairen Wettbewerb. Und zugleich sagen die Kommunen selbst, dass sie diese Defizite auf Dauer nicht mehr auffangen können.

Was die Krankenhäuser wirklich brauchen, ist ein verlässliches Finanzierungssystem, das ihre tatsächlichen Kosten dauerhaft abdeckt. Nur so schaffen wir Stabilität und den nötigen Spielraum, um die Krankenhauslandschaft sinnvoll weiterzuentwickeln.“

Der Katholische Krankenhausverband Deutschland hat zu den für die Kliniken relevanten Änderungsanträgen eine Stellungnahme abgegeben. Sie kann hier als PDF-Download abgerufen werden.

Quelle:
die-katholischen-krankenhaeuser.de

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