Kostenstrukturerhebung 2025 gestartet: Arzt- und Psychotherapiepraxen müssen Auskunft geben

Das Statistische Bundesamt befragt rund 11.000 Arzt- und Psychotherapiepraxen zu Einnahmen und Aufwendungen für das Berichtsjahr 2025. Die Teilnahme ist gesetzlich verpflichtend…

9. Oktober 2026
  • Ökonomie

Das Statistische Bundesamt hat die jährliche Kostenstrukturerhebung für den medizinischen Bereich gestartet. Rund 11.000 Arzt- und Psychotherapiepraxen erhalten in diesen Tagen Schreiben mit Zugangsdaten für einen Online-Fragebogen. Die Teilnahme ist gesetzlich verpflichtend.

Erfasst werden für das Berichtsjahr 2025 sämtliche Einnahmen aus selbstständiger ärztlicher oder psychotherapeutischer Tätigkeit sowie alle Aufwendungen, darunter Personal, Miete, Geräte, Strom und Versicherungen. Die erhobenen Daten dienen dem Bewertungsausschuss als Grundlage für die Weiterentwicklung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM).

Die Auswahl der Praxen erfolgt stichprobenartig. Bundesweit werden etwa sieben Prozent aller Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen angeschrieben. Die Ergebnisse werden anschließend auf die Gesamtheit aller Praxen hochgerechnet.

Die Schreiben werden seit Mittwoch versandt. Die Praxen haben vier Wochen Zeit, den Online-Fragebogen auszufüllen. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über Kostenstrukturstatistik.

Quelle:
kbv.de

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