Landgericht Frankfurt verhängt erneut 30.000 Euro Ordnungsgeld gegen DocMorris

Die Apothekerkammer Nordrhein hat zwei weitere Ordnungsgelder von je 15.000 Euro gegen DocMorris erwirkt, weil der Versender gerichtliche Unterlassungsverfügungen nur formal, nicht inhaltlich umsetzte…

9. Oktober 2026
  • Ökonomie

Das Landgericht Frankfurt am Main hat zwei weitere Ordnungsgelder von jeweils 15.000 Euro gegen DocMorris verhängt. Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) hatte Verstöße gegen eine bestehende Unterlassungsverpflichtung geltend gemacht.

Grundlage ist eine einstweilige Verfügung aus dem Jahr 2025, die das Oberlandesgericht Frankfurt im März bestätigte. DocMorris war untersagt worden, einen 20-Euro-Gutschein als Freundschaftsvorteil für Neukundenempfehlungen anzubieten, soweit dieser auch für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel einlösbar war. Ebenso untersagt wurde die Werbung mit einem „Rezeptbonus bis zu 30 Euro pro Privatrezept“, der ebenfalls für Arzneimittel verwendet werden konnte und dessen genaue Höhe nicht erkennbar war.

DocMorris ordnete die Gutscheine lediglich neuen Kategorien zu, in denen weiterhin nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel enthalten waren. Das Gericht wertete dies als formale Umgehung. Die Rezeptbonus-Werbung wurde nach Zustellung des Urteils zunächst unverändert fortgesetzt.

Gegen den Beschluss können Rechtsmittel eingelegt werden. Das Hauptsacheverfahren ist noch anhängig. Ende September hatte die AKNR erstmals ein Ordnungsgeld über ein niederländisches Gericht vollstrecken können. Kammerpräsident Hoffmann kündigte an, Verstöße weiterhin konsequent zu verfolgen.

Quelle:
apotheke-adhoc.de

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