KV Nordrhein wehrt sich gegen das mögliche Ende der Hybrid-DRG

Die KV Nordrhein wehrt sich gegen die geplante Abschaffung der Hybrid-DRG und die ausgeweitete Terminmeldepflicht, die der Bundestag über Änderungsanträge beschließen soll…

16. Oktober 2026
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Im Omnibus-Verfahren hat der Bundestag am gestrigen Donnerstag mit der Notfallreform zwei Änderungsanträge zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Die KV Nordrhein lehnt sie ab, weil sie die sektorengleiche Vergütung ambulanter Operationen abschaffen und die Terminmeldepflicht ausweiten. Dr. med. Frank Bergmann spricht von einer Verschlimmbesserung per Gesetz.

Ambulante Operationen ohne Übernachtung sollen ab dem 1. Januar 2027 wieder nach dem niedrigeren Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) vergütet werden. Eingriffe mit Übernachtung im Krankenhaus behalten das höhere Honorar. Ab 2028 entfällt die Hybrid-DRG ganz, Kurzzeitfallpauschalen sollen dann nur Krankenhäuser abrechnen können. Die Hybrid-DRG gelten seit Januar 2024, mittlerweile umfasst der Katalog 69 Hybrid-DRG mit 904 Operationen- und Prozedurenschlüsseln (OPS-Codes).

Praxen haben OP-Zentren aufgebaut, Personal gewonnen und Kapazitäten geschaffen. Solche Investitionen rechnen sich nur bei verlässlicher Vergütung. Studien des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) und des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zeigen, dass bis zu 40 Prozent der stationären Behandlungen ambulant erfolgen könnten.

Lange Wartezeiten entstehen nach Ansicht der KV Nordrhein durch wachsenden Behandlungsbedarf und fehlende gezielte Patientensteuerung. Die Terminmeldepflicht schafft keine zusätzlichen Behandlungskapazitäten und verteilt vorhandene Termine nur administrativ um. Sie greift zudem in die Terminhoheit der Praxen ein.

Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung entzieht das Gesetz der ambulanten Versorgung Milliarden. Der Vorstand fordert, die Hybrid-DRG über 2027 hinaus zu erhalten, die Vergütung ambulanter Operationen ohne Übernachtung nicht abzusenken und die Terminmeldepflicht nicht auszuweiten. Stattdessen braucht es eine angemessene Finanzierung und medizinisch begründete Patientensteuerung, etwa über die Strukturen der 116 117.

Quelle:
kvno.de

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