SPD-Fraktion will Facharzttermine nach medizinischer Dringlichkeit vermitteln

Die SPD-Bundestagsfraktion will primärversorgende Praxen als zentrale Koordinationsstelle in einem multiprofessionellen Netzwerk stärken und Facharzttermine binnen drei Wochen je nach Dringlichkeit garantieren…

21. Oktober 2026
  • Politik

Ein Primärversorgungssystem hat die Regierungskoalition im Koalitionsvertrag angekündigt. Die SPD-Bundestagsfraktion hat dafür ein eigenes Konzept vorgelegt, mit dem Haus- und Kinderärzte als erste Anlaufstellen die Patientensteuerung übernehmen sollen.

Die Praxen sollen zentraler Anlaufpunkt bei gesundheitlichen Problemen sein, die Behandlung koordinieren und je nach Notwendigkeit für eine zeitnahe und umfassende Versorgung sorgen. Dafür erhalten sie die Gesamtverantwortung für den Behandlungspfad. Andere qualifizierte Gesundheitsberufe sollen in einem klaren gesetzlichen Rahmen mehr Kompetenzen erhalten, etwa bei Verlaufsbetreuungen, Präventionsleistungen und Nachsorge.

Der Zugang soll jederzeit möglich sein. Neben dem Praxisbesuch soll die digitale Ersteinschätzung als gleichwertiger Zugangsweg gelten, mit Algorithmen, die Krankenkassen und Ärzteschaft gemeinsam entwickeln. Der tatsächliche Bedarf soll über die Dringlichkeit eines Termins entscheiden. Der Direktzugang bleibt bei Gynäkologie, Augenheilkunde und Psychotherapie erhalten. Chronisch Erkrankte sollen Ausnahmen wie Jahresüberweisungen erhalten. Eine Praxisgebühr oder andere finanzielle Sanktionen lehnt die Fraktion ab.

Die Fraktion will die mit der CDU fest vereinbarte Termingarantie umsetzen. Grundsätzlich soll ein Facharzttermin innerhalb von drei Wochen in zumutbarer Entfernung vermittelt werden. Bei medizinischer Dringlichkeit muss es deutlich schneller gehen, Routinekontrollen können länger warten. Kann kein Termin vermittelt werden, soll ein zugelassenes Krankenhaus mit entsprechender Fachabteilung einen ambulanten Termin anbieten. Die Terminvermittlung für die vertragsärztliche Versorgung soll bei der Selbstverwaltung liegen.

Die Reform soll in aufeinander abgestimmten Schritten erfolgen und durch Evaluationen begleitet werden. Das Bundesgesundheitsministerium will einen ersten Gesetzentwurf im November vorstellen.

Quelle:
aerzteblatt.de

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