Kaysers-Consilium GmbH: Die Medizinische Begründung meistern!
Wann muss eine MBEG verfasst werden? Was ist zu beachten? Kompakt und praxisnah am 03. Dezember 2026
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Seit Einführung der Prüfquoten durch das MDK-Reformgesetz zum Jahr 2020 haben die
Krankenkassen ihre Prüfpraxis stark verändert. Eine Reaktion auf die Beschränkungen im Rahmen der
PrüfVV ist das mittlerweile auffällig gehäufte Anfordern medizinischer Begründungen (MBEG) zur
Umgehung der gesetzlichen Regelungen.
Die Kostenträger versuchen auf diese Weise die neuen Prüfmechanismen schon im Vorfeld zu
umgehen. Dabei fordern sie von Krankenhäusern aus unterschiedlichsten Gründen aber ohne
rechtliche Grundlage eine fall- und patientenbezogene Begründung der vorgenommenen
medizinischen Behandlung an.
Oft wird bei dem Verdacht einer primären Fehlbelegung ohne das Vorliegen einer MBEG die Zahlung
der Rechnung sogar vollständig verweigert.
Nicht überraschend kommt es dabei häufig zu rechtlichen Übertritten. Die Krankenkassen legen die
gesetzlichen Regelungen für sich selbst sehr großzügig und zu ihren Gunsten aus. Die gestiegene Zahl an anhängigen und bereits in erster und zweiter Instanz entschiedenen Klageverfahren unterstreicht diesen Umstand.
Ziel des Seminars ist, den Teilnehmer/-innen eine Übersicht über die Thematik der MBEG zu geben.
Zukünftig lassen sich damit Anfragen der Krankenkassen sicher einordnen, bewerten und beantworten.
Seminarinhalte
- Datenübermittlung nach § 301 SGB V:
- Was verlangt der Datensatz gemäß § 301 SGB V?
- Welche Pflichten sind mit der Übermittlung von Abrechnungsinformationen verbunden?
- Wann darf die Krankenkasse eine MBEG vom Krankenhaus anfordern?
- Rechtliche Grundlagen aus § 301 SGB V und § 115b SGB V
- Darf im Kontext der Hybrid-DRGs auch eine MBEG verlangt werden?
- Formale Ansprüche an die Medizinische Begründung:
- Was muss in einer MBEG stehen?
- Welche notwendigen Informationen gehören hinein?
- Verweigerung der Zahlung aufgrund fehlender MBEG:
- Was macht man, wenn die Krankenkasse die Rechnung nicht akzeptiert und die Zahlung verweiger
- Endgültigkeit der Rechnungsstellung im Kontext der MBEG
- Kann man eine MBEG korrigieren bzw. darf man eine Ergänzung „nachliefern?
Termin: 03. Dezember 2026 | 10:00 – 12:00 Uhr
