Stellungnahme der AWMF zum Richtlinientwurf des MD zu LOPS-RL V5

Stellungnahme der AWMF zum Richtlinientwurf des Medizinischen Dienst Bund zu Prüfungen zur Erfüllung von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen und von OPS-Strukturmerkmalen (LOPS-RL V5)…

26. Oktober 2026
  • MD

Die AWMF sieht im Entwurf der LOPS-RL sowohl Lücken als auch Potenzial für Entlastung. Sie hinterfragt die Streichung der Pflegepersonaluntergrenzen und will Nachweise dort durch vorhandene behördliche Informationen ersetzen, wo die Ausstattung bereits dokumentiert ist.

Röntgen-, CT- und MRT-Geräte sollen Krankenhäuser nicht mehr gegenüber dem Medizinischen Dienst nachweisen, da die Vorhaltung bei den Aufsichtsbehörden dokumentiert ist. Die AWMF schlägt dafür eine Schnittstelle zwischen Aufsichtsbehörden und Medizinischem Dienst vor, über die die notwendigen Informationen gepflegt werden. Dasselbe Verfahren soll für anteilige Teleradiologie und teleradiologische Kooperationen gelten.

Der Verweis auf § 6 der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung entfällt bei allen Leistungsgruppen. Die AWMF kann diese Änderung anhand des letzten Protokolls des Leistungsgruppenausschusses vom 03.03.2026 weder inhaltlich noch formal nachvollziehen.

In der Leistungsgruppe 14 Allgemeine Chirurgie und der Leistungsgruppe 27 Spezielle Traumatologie fordert die AWMF, Anforderungen an Anzahl und Qualifikation des Fachgebiets Anästhesie sowie des operationsdienstlichen und anästhesiologischen Assistenzdienstes zu streichen. Sie begründet dies damit, dass für beide Leistungsgruppen keine jederzeitige Vorhaltung gefordert sei. Stattdessen sei ausschließlich der Nachweis von mindestens zwei Operationssälen vorgesehen.

Quelle:
awmf.org

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