Aachener Klinik darf bestimmte Krebs-OPs künftig nicht mehr anbieten
Das Marienhospital Aachen darf ab April keine hochkomplexen Eingriffe wie Pankreas-, Rektum- oder Ovarialkarzinom-Operationen mehr durchführen. Das Verwaltungsgericht wies die Klage gegen den NRW-Krankenhausplan zurück. Entscheidendes Kriterium: die im Vergleich zu geringen Fallzahlen.
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Das Marienhospital Aachen ist mit seiner Klage gegen den Krankenhausplan NRW gescheitert. Das Verwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung der Bezirksregierung, der Klinik ab April keine komplexen Eingriffe mehr zuzuweisen. Betroffen sind Pankreas-, tiefe Rektum- und Ovarialkarzinom-Operationen. Die Richter betonten, dass kein genereller Anspruch auf einen Versorgungsauftrag besteht. Entscheidend sei vielmehr die bedarfsgerechte Auswahl durch das Land. Ausschlaggebend waren die deutlich geringeren Fallzahlen des Marienhospitals im Vergleich zu anderen Häusern. Erfahrung zähle, so das Gericht – und diese lasse sich über die Fallmenge belegen. Die Bezirksregierung habe ein sachgerechtes und nachvollziehbares Auswahlkriterium angewendet. Damit wird der Krankenhausplan zur Richtschnur für Konzentration und Qualität in der Hochleistungsmedizin. Eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Münster bleibt dem Marienhospital jedoch möglich…
antenneac.de

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