Erneute Grundsatzdebatte zur Organspende
Im Bundestag formieren sich erneut Gruppen für und gegen die Widerspruchsregelung bei der Organspende. Beide Seiten legen interfraktionelle Anträge mit unterschiedlichen rechtlichen und ethischen Schwerpunkten vor…
- Politik
Der Bundestag steht vor einer erneuten Grundsatzdebatte zur Organspende. Abgeordnete mehrerer Fraktionen werben mit konkurrierenden Anträgen entweder für den Erhalt der Zustimmungslösung oder für den Wechsel zur Widerspruchsregelung.
Elf Parlamentarier um Michael Brand (CDU), Dr. Lars Castellucci (SPD), Ates Gürpinar (LINKE), Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) und weitere Abgeordnete wollen die Freiwilligkeit der Organspende sichern. Ihr Antrag setzt auf bessere Aufklärung und einfachere Möglichkeiten, den eigenen Willen zu dokumentieren. Die Gruppe lehnt die Widerspruchsregelung als „Scheinlösung“ ab und verweist darauf, dass es international keine ausreichende Evidenz für mehr realisierte Organspenden gebe. Schweigen dürfe nicht als Zustimmung gelten.
Die Abgeordneten kritisieren außerdem, dass frühere niedrigschwellige Angebote verspätet oder mit technischen Hürden gestartet seien. Die Möglichkeit, eine Erklärung etwa in Bürgerämtern abzugeben, sei durch das jüngst beschlossene Lebendorganspende-Gesetz wieder abgeschafft worden.
Befürworter der Widerspruchsregelung um Sabine Dittmar (SPD), Gitta Connemann (CDU), Dr. Armin Grau (Grüne), Peter Aumer (CSU) und Julia-Christina Stange (Die Linke) sprechen von einem „Paradigmenwechsel“. Ein ähnlicher Antrag von Juni 2024 hatte 223 Mitzeichner, kam wegen des Ampel-Aus aber nicht mehr zur Abstimmung. Bereits 2020 scheiterte die Widerspruchsregelung im Bundestag mit 292 Ja-Stimmen, 379 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen.
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