Abrechnung geregelt: Zehn Euro für ePA-Erstbefüllung
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Vertragsärzte können die sektorenübergreifende Erstbefüllung einer elektronischen Patientenakte ab sofort und auch rückwirkend bis zum 1. Januar 2021 abrechnen. Laut Gesetz erhalten sie dafür zehn Euro, wenn sie als Erste Befunde, Arztbriefe etc. in der Akte ablegen. Nun stehen die Details der Abrechnung fest …
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