Ärztetag – Arztvorbehalt bei intravenöser Sedierung:

Der 128. Deutsche Ärztetag hat beschlossen: Die intravenöse Sedierung bleibt ausschließlich in ärztlicher Hand.

22. Mai 2024
  • Medizin
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Der 128. Deutsche Ärztetag hat beschlossen: Die intravenöse Sedierung bleibt ausschließlich in ärztlicher Hand.

Der 128. Deutsche Ärztetag hat klar entschieden: Die intravenöse Verabreichung von Sedativa ist und bleibt ausschließlich ärztliche Aufgabe. Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) begrüßt diese Entscheidung und betont die Notwendigkeit ärztlicher Kompetenz bei der Durchführung solcher Eingriffe. Bei der Delegation an nichtärztliches Personal muss stets eine ärztliche Überwachung gewährleistet sein. Diese Maßnahme soll die Patientensicherheit erhöhen und das Risiko von Komplikationen minimieren. Der BDA und die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) warnen seit langem vor den Gefahren der eigenständigen Sedierungspraxis durch nichtärztliches Personal und fordern die strikte Einhaltung der Leitlinien.

Quelle:

bibliomed-pflege.de


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