Ärzteverbände lehnen erweiterte Datenauswertung durch Kassen ab
Die Ärzteschaft wehrt sich gegen den GeDIG-Entwurf, der den digitalen Versorgungseinstieg über die ePA nur über Kassen-Anwendungen vorsieht und Krankenkassen mehr Datenauswertungen erlaubt…
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Die Ärzteschaft lehnt ab, dass der digitale Versorgungseinstieg über die elektronische Patientenakte (ePA) im Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) allein über Krankenkassen-Anwendungen laufen soll. Ab Februar 2028 sollen Versicherte darüber Arzttermine buchen und verwalten sowie eine digitale Ersteinschätzung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nutzen können.
KBV-Vorstand Sibylle Steiner hält den Einstieg grundsätzlich für sinnvoll, kritisiert aber die Beschränkung auf die Kassen. Gleichberechtigte Zugänge, etwa über den Terminservice 116117, müssten erhalten bleiben. Terminhoheit und Terminvergabe müssten bei den Praxen bleiben. Spifa-Hauptgeschäftsführer André Byrla lehnt ein verpflichtendes Zentralportal unter Kassenleitung strikt ab und warnt, dass sich viele Ärztinnen und Ärzte bei einer Fremdsteuerung aus der Versorgung zurückziehen würden.
Die Bundesärztekammer (BÄK) schlägt vor, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) unter ihrer Beteiligung das Verfahren festlegt. Ziel sei eine kontinuierliche und koordinierte Versorgung über eine primärversorgende Praxis. Der rein digitale Einstieg soll akuten Anliegen außerhalb der Praxisöffnungszeiten vorbehalten sein.
Auf Widerstand stoßen auch die Pläne zu § 25b SGB V. Krankenkassen sollen ihre Versicherten datengestützt auswerten dürfen, auch mit Daten aus der ePA. Steiner sieht darin einen ernsten Eingriff in das Arzt-Patienten-Verhältnis, für den es keinerlei Nutzennachweis gibt. Der GKV-Spitzenverband begrüßt die Erweiterung und fordert zusätzlich Muskel-Skelett- und psychische Erkrankungen.
Die Gematik soll künftig Dienste für den sicheren TI-Betrieb direkt am Markt beschaffen dürfen. Der Bundesverband Gesundheits-IT befürchtet dadurch vergabe- und kartellrechtliche Probleme sowie eine Benachteiligung kleiner Unternehmen.
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