Ärztliche Hintergrunddienste werden nicht als Bereitschaft vergütet
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- Ökonomie
Ärzte an Universitätsklinika haben entsprechend einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) keinen Anspruch auf eine bessere Vergütung, selbst wenn es in Hintergrunddiensten zu vermehrten Arbeitseinsätzen kommt …
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