Aktualisierte Datensatzbeschreibung für §21 KHEntgG: Anpassungen für Datenjahr 2024
Das InEK hat die Datensatzbeschreibung gemäß §21 KHEntgG für das Datenjahr 2024 aktualisiert, um gesetzliche Änderungen durch das Krankenhaustransparenzgesetz und das Medizinforschungsgesetz zu berücksichtigen
- Ökonomie
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Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat die Datensatzbeschreibung gemäß §21 KHEntgG für das Datenjahr 2024 aktualisiert. Diese Anpassung berücksichtigt gesetzliche Änderungen durch das Krankenhaustransparenzgesetz vom 22. März 2024 und das Medizinforschungsgesetz vom 23. Oktober 2024. Neu ist die verpflichtende Übermittlung von Informationen zur Teilnahme am gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern, wie vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen. Zudem müssen Daten zu Leistungsgruppen erfasst werden. Diese Änderungen betreffen die Datenlieferungen gemäß §21 Abs. 1 KHEntgG für das Datenjahr 2024 sowie die unterjährigen Datenlieferungen nach §21 Abs. 3b KHEntgG und §21 Abs. 7 KHEntgG für das Datenjahr 2025. Die aktualisierte Datensatzbeschreibung steht ab sofort auf der InEK-Website zur Verfügung…
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