Ambulant, pflegerisch, geriatrisch: Level-1i-Kliniken schließen Versorgungslücken
Die Krankenhausreform bringt Bewegung in die Versorgungslandschaft. Level-1i-Kliniken sollen künftig als flexible Versorger regionale Versorgungslücken schließen, insbesondere für ältere Patient:innen. Das KHVVG gibt einen klaren Rahmen vor, lässt aber Spielraum für bedarfsorientierte Angebote. Kritiker:innen wittern eine Sparmaßnahme, Expert:innen sehen darin ein potenzielles Multitalent für Stadt und Land.
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Mit der Einführung der Level-1i-Kliniken konkretisiert das Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetz (KHVVG) das politische Ziel einer sektorenübergreifenden Versorgung. Die Einrichtungen, meist hervorgegangen aus kleineren Grund- und Regelversorgern, sollen ein definiertes Mindestangebot bereitstellen. Neben ambulanten Leistungen und Operationen zählen pflegerische Angebote wie Übergangs-, Kurzzeit- oder Tagespflege zum Pflichtprogramm. Stationär sind Innere Medizin und Geriatrie verbindlich vorgesehen. Eine Notfallversorgung entfällt ausdrücklich. Weitere stationäre Leistungen können vertraglich ergänzt werden, auch durch telemedizinische Kooperationen.
Besonders für Patient:innen, die sich in einer intermediären Versorgungssituation befinden, könnten Level-1i-Kliniken eine entscheidende Funktion übernehmen. Dazu zählen ältere Menschen, die nach einem Krankenhausaufenthalt nicht direkt nach Hause zurückkehren können, aber keine klassische stationäre Versorgung mehr benötigen. Der demografische Wandel unterstreicht die Relevanz: Der Anteil der über 80-Jährigen an stationären Fällen ist seit 2005 deutlich gestiegen.
Zugleich will das Gesetz ambulant-sensitive Krankenhausfälle reduzieren. Der modulare Aufbau der Level-1i-Struktur könnte dabei helfen, regionale Versorgungslücken gezielter zu schließen, je nach städtischem oder ländlichem Bedarf. Gesundheitsökonom:innen schlagen daher vor, die Kliniken als flexibel kombinierbaren Baukasten zu verstehen, der je nach Bedarf angepasst werden kann. Die Politik ist gefragt, diese Potenziale nicht durch zu enge Vorgaben zu beschränken.
aok.de

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