Ambulant vor stationär? Ärzt:innen warnen vor Rückschritt bei Versorgung von Kindern und Menschen mit Behinderung

Künftig sollen Kinder und Menschen mit Behinderungen von der Hybrid-DRG ausgeschlossen werden. Fachverbände und Ärzt:innen warnen vor einer Zwangsrückkehr zur stationären Versorgung. Die geplante Gesetzesänderung bedrohe medizinische Qualität, ökonomische Effizienz und humane Versorgung gleichermaßen.

7. Juli 2025
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Mit Blick auf die für 2026 geplante Neuregelung im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wächst der Widerstand ärztlicher Fachverbände. Sie fordern, dass Kinder und Menschen mit Behinderungen weiterhin über Hybrid-Fallpauschalen (Hybrid-DRG) abgerechnet werden dürfen. Diese sektorengleiche Vergütung nach § 115f SGB V war Anfang 2024 eingeführt worden, um ambulante Operationen gezielt zu fördern, unabhängig davon, ob ein Eingriff mit Übernachtung im Krankenhaus verbunden ist oder nicht.

Die aktuell vorgesehene Gesetzesänderung würde jedoch diese beiden besonders schützenswerten Patient:innengruppen von der Regelung ausnehmen. Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) und der Berufsverband der niedergelassenen Kinderchirurg:innen (BNKD) kritisieren dies scharf. Sie verweisen auf die medizinischen, psychologischen und sozialen Vorteile ambulanter Eingriffe, insbesondere für Kinder und für Menschen mit erhöhtem Betreuungsbedarf.

Ein Ausschluss von der Hybrid-DRG hätte weitreichende Folgen. Ambulante Einrichtungen müssten Eingriffe wieder über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen – bei gleichem Aufwand, aber deutlich geringerer Vergütung. Die wirtschaftliche Tragfähigkeit ambulanter Versorgungsstrukturen stünde damit infrage.

Die Fachverbände betonen, dass eine Rückkehr zum alten System medizinisch nicht zu rechtfertigen sei. Sie warnen vor einem Versorgungsvakuum, das sowohl Patient:innen als auch die Strukturen ambulanter und stationärer Versorgung belasten würde. Der BDA ruft zur Unterstützung einer Petition auf, die die Beibehaltung der bisherigen Regelung fordert.

Quelle:

aerzteblatt.de


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