Anzeige

Ambulantisierung durch die Hintertür? Abwertung geht auch ohne Hybrid-DRGs!

Kürzung der 1-Tages-Fälle 2025 durch höhere Abschläge am Beispiel der Unfallchirurgie/Orthopädie

28. Oktober 2024
  • Politik
  • Ökonomie


Wer aufgeatmet haben sollte, dass die Hybrid-DRGs beispielsweise für die Unfallchirurgie und Orthopädie für das Jahr 2025 nicht weiter ausgeweitet werden, hat die Rechnung ohne den Wirt gemacht.

Ohne große Vorankündigung oder Pressemitteilungen treten im neuen aG-DRG-Katalog, der am 14. Oktober 2024 veröffentlicht wurde, nun die Fakten zutage: Massive Abschläge bei Unterschreitung der UGVWD („1-Tagesfälle“) – in der Regel Patienten mit nur einer Übernachtung.

Kritiker könnten anmerken, dass diese ja sowieso „fast alle“ ambulant abzurechnen wären – das hätte ja schließlich schon das IGES-Gutachten aus dem Jahre 2022 gezeigt. Stationäre Aufnahmeindikationen, soziale Situationen, haftungsrechtliche Aspekte, versorgungsrechtliche und organsiatorische Fragen sowie nicht zuletzt die Vergütungsaspekte waren Anlass für zahlreiche Stellungnahmen und Kritik der verschiedenen Fachgesellschaften, Verbände und Patientenvertreter.

Dass die Selbstverwaltung für 2025 so wenige neue Hybrid-DRGs konzipiert hat, enttäuschte bereits das BMG. Nicht zuletzt deshalb wurde in dem neuen Entwurf des §115f SGB V im KHVVG bestimmt, dass ab dem Jahr jährlich 1 Million, ab 2028 1,5 Millionen und ab 2030 ca. 2 Millionen Krankenhausfälle eine Hybrid-DRG anzusteuern haben. Ob das Gesetz so durch den Bundesrat geht bleibt zwar noch abzuwarten, aber der Weg ist vorgezeichnet.

Um zu erahnen, wie Hybrid-DRGs konzipiert werden, ist es ratsam, sich das IGES-Gutachten genauer anzuschauen: auch die 12 in 2024 bereits etablierten sowie die 10 neuen HybridDRGs des Jahres 2025 sind im o. a. Gutachten des Jahres 2022 mit ihrer zugrundeliegenden aG-DRG benannt worden. Es ist zu vermuten, dass auch die zukünftigen Hybrid-DRGs so ermittelt werden – aber auf deren Umsetzung will man wohl nicht solange warten und wendet eine andere Idee an.

Entgegen der seit über 20 Jahren geübten Praxis, die Relativgewichte und somit auch die Abschläge einigermaßen betriebswirtschaftlich zu ermitteln, hat für das Jahr 2025 bei zahlreichen DRGs eine pauschale Minderung stattgefunden, die alle (!) Krankenhausabteilungen empfindlich treffen wird – nicht nur die Unfallchirurgie/Orthopädie. Diese genannten höheren Abschläge sind über den ganzen DRG-Katalog 2025 verteilt!…

Quelle:

Kaysers Consilium GmbH


Medinfoweb
Die etablierte Informationsplattform für Informatik, Ökonomie, Marketing und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen.

Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.