Ambulantisierung ja, aber richtig: Kritik an gesetzlicher Ausgestaltung der Hybrid-DRGs

Die Einführung der Hybrid-DRGs soll die Ambulantisierung fördern, droht aber gravierende Systemrisiken zu erzeugen. Politisch vorgegebene Fallzahlen basieren auf unsicheren Daten, die Vergütung ignoriert unterschiedliche Versorgungsrealitäten. Kliniken warnen vor Fehlanreizen, Unterfinanzierung und sinkender Patientensicherheit. Ohne klare Qualitätsstandards und faire Kalkulation könnte das Konzept die Krankenhausplanung aushebeln. Experten fordern daher separate Kurzlieger-DRGs, faire Vergütung und sektorenübergreifende Steuerung.

31. Juli 2025
  • Ökonomie
  • Politik


Die Ambulantisierung medizinischer Leistungen ist fachlich sinnvoll und politisch gewollt. Hybrid-DRGs sollten dafür eine Brücke bauen, doch die gesetzliche Umsetzung droht das Gegenteil zu bewirken. Die ambitionierten Ziele – eine Million Fälle bis 2026, zwei Millionen bis 2030 – basieren weder auf soliden Daten noch auf einer abgeschlossenen Evaluation. Der erweiterte Leistungskatalog greift tief in die Systemlogik der DRGs ein. Planungssicherheit, Qualität und Patientensicherheit stehen auf dem Spiel.

Viele der als ambulant „geeignet“ geltenden Eingriffe sind in Wirklichkeit nur mit der Infrastruktur eines Krankenhauses machbar. Internationale Vergleichszahlen sind wenig aussagekräftig, da sie unterschiedliche Strukturen und Definitionen ignorieren. Trotzdem sieht das Gesetz eine einheitliche Vergütung vor, unabhängig davon, ob Leistungen in einer Praxis oder im Krankenhaus erbracht werden. Diese Gleichmacherei schafft Fehlanreize, führt zu Unterfinanzierung komplexer Fälle und gefährdet zentrale Versorgungsbereiche.

Besonders kritisch ist die Aufweichung der Krankenhausplanung, denn Leistungsgruppen bündeln Expertise, Hybrid-DRGs hebeln diese Steuerungslogik aus. Kliniken signalisieren Kooperationsbereitschaft, verlangen jedoch faire Rahmenbedingungen. Unter anderem eigenständige Kalkulation für Kurzlieger, Vergütung nach tatsächlichem Aufwand, Qualitätsstandards auf stationärem Niveau sowie ein sektorenübergreifendes Schlichtungsgremium.

Ohne Korrekturen drohen strukturelle Versorgungslücken, wirtschaftliche Instabilität und sinkendes Vertrauen in die Reform. Ambulantisierung bleibt notwendig, aber nur auf einer tragfähigen Grundlage.

Quelle:

daskrankenhaus.de


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