Anästhesie als Flaschenhals: Neue Budgetgrenzen bremsen ambulante Operationen aus

Der BDA fordert, anästhesiologische Leistungen bei ambulanten Operationen von den Budgetgrenzen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes auszunehmen, da sonst die politisch gewollte Ambulantisierung gefährdet ist…

11. September 2026
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Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) warnt vor einem strukturellen Widerspruch in der Gesundheitspolitik. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht Budgetgrenzen vor, die ambulante Anästhesie-Leistungen erfassen und damit die politisch angestrebte Ambulantisierung konterkarieren könnten.

BDA-Präsidentin Grietje Beck kritisiert, dass die gleichzeitige Förderung ambulanter Eingriffe und die Einführung neuer Budgetgrenzen für Anästhesie widersprüchlich sind. BDA-Vizepräsident Frank Vescia konkretisiert das Problem: Hat ein Anästhesist sein vergütetes Leistungsvolumen ausgeschöpft, wird die Anästhesie zum Engpass, selbst wenn der Operateur noch Kapazitäten hat.

Das Einsparpotenzial ist nach Verbandsangaben gering. Der gesamte Honorarumsatz der Fachgruppe Anästhesiologie über die Kassenärztlichen Vereinigungen betrug 2023 rund 608 Millionen Euro.

Besonders betroffen wären vulnerable Patientengruppen, denn kleine Kinder und Menschen mit geistiger Behinderung können operative oder zahnärztliche Eingriffe häufig nur unter Anästhesie erhalten. Tim Deegener, Leiter des BDA-Referats für ambulante und vertragsärztliche Anästhesie, warnt, dass eine Budgetierung dazu führen könnte, dass medizinisch notwendige Behandlungen für diese Gruppen nicht oder nicht rechtzeitig stattfinden.

Quelle:
aerzteblatt.de

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