Anpassungen im AOP-Vertrag: Neue Regelungen für ambulante Operationen und Behandlungen
Aufnahme von OPS 8-640.0 Kardioversion und weitere Änderungen zum 01.07.2024
10. Juli 2024
- Medizin
- Ökonomie
Aufnahme von OPS 8-640.0 Kardioversion und weitere Änderungen zum 01.07.2024
Die Vertragspartner des AOP-Vertrages haben zum 01.07.2024 notwendige Anpassungen vorgenommen, um den Beschluss des Bewertungsausschusses in seiner 720. Sitzung umzusetzen. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Anpassungen ist die Aufnahme des OPS 8-640.0 Kardioversion in Abschnitt 2 des Katalogs ambulant durchführbarer Operationen, stationsersetzender Eingriffe und stationsersetzender Behandlungen gemäß § 115b Abs. 1 SGB V…
Quelle:
dkgev.de

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