Anspruch trifft Realität: Praxisanleitung unter Zeit- und Personaldruck
Die Praxisanleitung ist ein Kernbestandteil der Pflegeausbildung und gesetzlich klar definiert. Laut Pflegeausbildungs- und Prüfungsverordnung muss in jedem Praxiseinsatz mindestens ein Zehntel der Zeit für strukturierte Anleitung durch qualifizierte Pflegefachpersonen eingeplant werden. Diese verfügen über eine staatlich anerkannte Pflegeausbildung, mindestens ein Jahr Berufserfahrung im Einsatzbereich sowie eine pädagogische Zusatzqualifikation. Eine jährliche Fortbildung von 24 Stunden ist verpflichtend.
- Pflege
- QM
Einrichtungen tragen die Verantwortung, dass alle Einsätze gemäß Verordnung stattfinden und die Ausbildungsziele nach Pflegeberufegesetz erreicht werden. Empfohlene Richtwerte zur Betreuungskapazität liegen je nach Anzahl der Auszubildenden zwischen ein und acht Fachkräften. Die Praxisanleitung umfasst Vorbereitung, Durchführung, Reflexion und Dokumentation. Ziel ist, Auszubildende schrittweise zu eigenständiger pflegerischer Tätigkeit zu befähigen. Delegation einzelner Aufgaben ist möglich, die Gesamtverantwortung bleibt bei der Anleitung.
In der Umsetzung zeigen sich jedoch deutliche Defizite. Studien belegen, dass Anleitungszeiten häufig nicht vollständig realisiert werden können, vor allem durch Personalknappheit und die Doppelrolle von Anleitenden zwischen Ausbildung und Patientenversorgung. Teilweise übernehmen nicht-qualifizierte Kräfte die Anleitung oder sie wird in Randzeiten verschoben. Dies mindert die Ausbildungsqualität und erhöht die Belastung der Mitarbeitenden. Um den gesetzlichen Anspruch zu erfüllen, sind mehr qualifiziertes Personal, verbindliche Zeitkontingente und strukturelle Unterstützung erforderlich.
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