Anwaltshonorare explodieren beim Streit um Maskenbeschaffung
Der juristische Nachhall der Pandemie wiegt schwer. Für Verfahren rund um nicht bezahlte Masken wurden im Bundesgesundheitsministerium bereits 88 Millionen Euro an Anwaltskosten aufgewendet. Durch wiederholte Kanzleiwechsel wachsen die Ausgaben weiter, aber oft ohne erkennbaren Nutzen. Der Ursprung liegt in überstürzten Bestellungen unter Jens Spahn, nun trägt Nina Warken die Last der Aufarbeitung.
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Das Bundesgesundheitsministerium steht infolge der Corona-Maskenbeschaffungen unter erheblichem juristischen Druck. Seit 2020 sind rund 88 Millionen Euro allein für externe Anwaltskanzleien angefallen. Hintergrund sind laufende Verfahren zu offenen Forderungen in Höhe von 2,3 Milliarden Euro für nicht vergütete Lieferungen. Hinzu kommen Zinsforderungen in Milliardenhöhe.
Die Komplexität wird durch häufige Kanzleiwechsel verschärft. Die ursprünglich von Ex-Minister Lauterbach beauftragte Kanzlei JBB musste nun der Beratung durch PWC und Deloitte weichen. In einzelnen Verfahren kam es bereits zum dritten Wechsel. Jeder Wechsel verursacht erhebliche Mehrkosten, da sich die Jurist:innen erneut in tausende Seiten umfassende Unterlagen einarbeiten müssen. In mindestens einem Fall wurde das Mandat erst kurz vor Urteilsverkündung neu vergeben. Dies sei ein Vorgang, der das Ministerium laut Medienberichten sechsstellige Beträge kostete.
Besonders kritisch beleuchtet wird das Vorgehen von Ex-Minister Jens Spahn. Eine Sonderermittlung kam zu dem Schluss, dass Spahn in Eigenregie Masken in enormem Umfang orderte und das oft entgegen fachlicher Empfehlungen. Die Folge waren teure Fehleinkäufe und eine Prozesslawine, deren juristische Aufarbeitung die aktuelle Ministerin Nina Warken nun übernehmen muss.
Die wiederholten Mandatswechsel begründen sich teils durch Personalrochaden innerhalb der Kanzleien, durch die Mandate weitergereicht wurden. Unklar bleibt, ob das Ministerium daraus Konsequenzen zieht.
spiegel.de

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