Anwendung der GOÄ bei Behandlungsverträgen mit Kapitalgesellschaften
Bundesgerichtshof, Urteil vom 4.4.2024 – III ZR 38/23
- Ökonomie
Von Frank Sarangi, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht
Bundesgerichtshof, Urteil vom 4.4.2024 – III ZR 38/23
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte mit Urteil vom 4.4.2024 unter Ablehnung der Entscheidung des OLG Frankfurt am Main(OLG, Urteil vom 29.11.2023 – 6 U 82/23) klargestellt, dass die GOÄ bei der Abrechnung von ärztlichen Leistungen auch dann Anwendung findet, wenn der Behandlungsvertrag zwischen einem Pateinten und einer Kapitalgesellschaft geschlossen wird.
Der Kläger nahm das beklagte Universitätsklinikum auf Rückzahlung von Behandlungskosten in Anspruch. Der gesetzlich krankenversicherte Kläger befand sich bei der Beklagten wegen eines Prostatakarzinoms in ärztlicher Behandlung. Die Parteien vereinbarten, dass das innovative Cyberknife-Verfahren zur Anwendung kommen sollte. (…) Die Behandlung wird in der Regel ambulant durchgeführt. Das Verfahren ist in dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) für gesetzlich krankenversicherte Patienten nicht enthalten und gehört daher grundsätzlich nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen…
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