AOK begrüßt Abschaffung der Hybrid-DRG, zweifelt aber an Tragfähigkeit des GKV-Sparpakets
Die zwölf Änderungsanträge zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gehen laut AOK in die richtige Richtung, sind aber Folge politischer Inkonsequenz und in ihrer Wirkung noch nicht belastbar beziffert…
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Der AOK-Bundesverband bewertet die zwölf Änderungsanträge zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz grundsätzlich positiv, sieht aber erhebliche Zweifel an deren Reichweite. Die Änderungen sollen über das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung umgesetzt werden.
AOK-Vorstandsvorsitzende Dr. Carola Reimann bezeichnete die Abschaffung der bisherigen Hybrid-DRG und den Umstieg auf ein neues System als konsequent. Die sektorengleiche Vergütung habe im vertragsärztlichen Bereich zu überhöhten Vergütungen und finanziellen Fehlanreizen geführt, ohne einen entsprechenden Versorgungsmehrwert zu liefern.
Positiv bewertete Reimann die Wiedereinführung von Ausschreibungen bei Zytostatika und Hilfsmitteln. Damit erhielten die Krankenkassen nach Jahren eingeschränkter Spielräume wieder mehr Steuerungsmöglichkeiten.
Gleichzeitig kritisierte sie die Nachbesserungen als Ergebnis politischer Inkonsequenz. Das Änderungspaket sei vor allem nötig, weil das GKV-BStabG zuvor durch Sonderregelungen für Krankenhäuser und Pharmaunternehmen aufgeweicht worden sei. Die Vorschläge der FinanzKommission Gesundheit habe die Koalition nicht aufgegriffen.
Ob die Maßnahmen ausreichen, um das Beitragssatzniveau 2027 und in den Folgejahren zu stabilisieren, bleibt laut Reimann offen. Eine Aufstellung der erwarteten Einspareffekte liege nicht vor. Zusätzlich stelle die kurzfristige Verschärfung des Verwaltungskosten-Deckels die Kassen vor erhebliche Umsetzungsprobleme. Zusammen mit dem PNOG bedeute dies mehr als eine Verdopplung der Belastung.
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