AOK-Bundesverband begrüßt die Inhalte der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV)
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Eine Frage des Patientenschutzes und hoher Qualität
Der AOK-Bundesverband begrüßt die Inhalte der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) für 2021 „ausdrücklich“. „Für die AOK-Gemeinschaft hat die Gewährleistung des Patientenschutzes und die hohe Qualität der pflegerischen Patientenversorgung im Krankenhaus einen hohen Stellenwert“, heißt es in der Stellungnahme zur Verbändeanhörung im Bundesgesundheitsministerium. Dafür sei eine ausreichende Anzahl von Pflegekräften, die in der Versorgung der Patienten tätig seien, unabdingbar. Die PpUGV erstreckt sich aktuell über insgesamt acht pflegesensitive Bereiche der Krankenhausversorgung: die Intensivmedizin, die Geriatrie, die Kardiologie, die Unfallchirurgie, Herzchirurgie, Neurologie, Neurologie Schlaganfalleinheit, Neurologische Frührehabilitation …
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