AOK-Chefin kritisiert Nachbesserungsgesetz zur Krankenhausreform
Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, kritisiert das Krankenhausreformanpassungsgesetz. Positiv sei die Finanzierung des Transformationsfonds aus Bundesmitteln. Fehlanreize durch fallzahlbasierte Vorhaltefinanzierung blieben jedoch bestehen. Sie fordert ein Bedarfsbemessungsinstrument, sektorübergreifende Versorgung ohne verpflichtende stationäre Leistungen und strengere Qualitätsvorgaben, vor allem in der Krebschirurgie.
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Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, äußert deutliche Kritik am Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG). Zwar werde ein zentrales Problem gelöst, da die Finanzierung des Transformationsfonds künftig durch Bundesmittel erfolgt. Doch die dringend notwendige Einführung einer bedarfsorientierten, fallzahlunabhängigen Vorhaltefinanzierung bleibe weiterhin aus. Die vorgesehene Orientierung an Ist-Fallzahlen setze falsche Anreize und könne ökonomisch motivierte Behandlungsentscheidungen begünstigen. Reimann fordert die Entwicklung eines wissenschaftlichen Instruments zur Bedarfsbemessung, um Vorhaltebudgets realistisch zu bestimmen.
Darüber hinaus sieht die AOK Nachbesserungsbedarf bei sektorübergreifenden Versorgungseinrichtungen. Statt einer verpflichtenden Vorhaltung stationärer Leistungen solle der Fokus auf ambulanter Behandlung mit Übernachtungsmöglichkeit liegen. Kritik äußert Reimann auch an den geplanten Ausnahmeregelungen, die ursprünglich bundesweit geltende Qualitätsvorgaben aufweichen, sowie an der Streichung der Erreichbarkeitsvorgaben. Dies gefährde die Patientensicherheit und schwäche die Qualitätsorientierung der Reform.
Für das Gelingen der Krankenhausreform sei entscheidend, dass die Länder künftig verbindliche Versorgungsaufträge vergeben und die Zersplitterung, etwa durch Gelegenheitschirurgie, beendet wird. Besonders im Bereich der Krebsversorgung fordert die AOK eine stärkere Qualitätsorientierung. Anstelle der geplanten Vorgaben solle auf die Zertifizierungskriterien der Deutschen Krebsgesellschaft zurückgegriffen werden. Zusätzlich sollten für alle wesentlichen Krebsarten spezifische Leistungsgruppen mit Mindestvorhaltezahlen definiert werden.
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