AOK: Klinik kompakt

2. November 2021
  • Ökonomie
  • Politik

Newsletter des AOK-Bundesverbandes

Das BMG hat Ende Oktober einen Referentenentwurf eine Verordnung zu den Entgeltkatalogen für DRG-Krankenhäuser für das Jahr 2022 vorgelegt. Dieser Schritt wurde notwendig, weil sich der GKV-SV und die DKG nicht in der gesetzlich vorgegebenen Frist auf die Vereinbarung der Entgeltkataloge für DRG-Krankenhäuser für das Jahr 2022 einigen konnten. Grund hierfür war die Uneinigkeit der Verhandlungspartner ob und in welcher Höhe Doppelfinanzierungen aus dem DRG-Entgeltkatalog zu bereinigen sind. Dies betrifft insbesondere die Höhe der zu bereinigen Pflegekosten …

Quelle:

aok-gesundheitspartner.news-mailer.eu


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