AOK plädiert für gesetzliche Informationspflicht bei Behandlungsfehlern
Der AOK-Bundesverband fordert anlässlich der MD-Bund-Statistik eine gesetzliche Informationspflicht bei Behandlungsfehlern und eine erleichterte Beweislast für Patienten…
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Anlässlich der jährlichen Behandlungsfehler-Statistik des Medizinischen Dienstes Bund fordert AOK-Vorstandsvorsitzende Dr. Carola Reimann eine gesetzliche Verankerung der Patientenrechte im Bürgerlichen Gesetzbuch. Kern der Forderung ist, dass Behandelnde künftig verpflichtet sein sollen, Patienten proaktiv über Behandlungs- und Pflegefehler zu informieren, ohne dass diese gezielt danach fragen müssen.
Heute erhalten Betroffene Informationen über Fehler in der Regel nur auf eigene Nachfrage. Für medizinische Laien fehlen dafür jedoch meist die nötigen Anhaltspunkte. Die AOK will diese Bringschuld gesetzlich regeln, auch wenn der Schaden durch Dritte wie Hersteller fehlerhafter Medizin- oder Blutprodukte verursacht wurde.
Darüber hinaus verlangt Reimann eine Absenkung der Beweislast. Eine überwiegende Wahrscheinlichkeit von mehr als 50 Prozent soll künftig als Nachweis für den Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden ausreichen.
Laut Studien werden im Krankenhausbereich zwei bis vier Prozent der Patienten durch vermeidbare Behandlungsfehler geschädigt. Die daraus resultierenden Folgeeingriffe verursachten allein 2025 Kosten von schätzungsweise 16,7 Milliarden Euro. Die AOK spricht sich zudem für ein nationales Register zur systematischen Erfassung schwerwiegender vermeidbarer Ereignisse aus, um Folgekosten zu senken und Schäden künftig zu verhindern.
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