AOP Katalog 2026 wird auf aktuelle OPS und EBM umgestellt
KBV, Krankenhäuser und Krankenkassen haben sich auf Änderungen beim ambulanten Operieren verständigt. Der AOP Vertrag 2026 wird aktualisiert, Leistungen erweitert und Bewertungen angepasst…
- Ökonomie
Bei den Verhandlungen zum ambulanten Operieren haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband auf mehrere Anpassungen verständigt. Die Änderungen betreffen den AOP Vertrag und dessen Anlagen und treten zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Der AOP Katalog wird auf die neue Version des Operationen- und Prozedurenschlüssel 2026 übergeleitet und an den aktuellen Einheitlicher Bewertungsmaßstab angepasst. Zusätzlich wird die transurethrale Injektion bei Ostiuminsuffizienz neu aufgenommen und kann künftig auch von Krankenhäusern ambulant erbracht werden.
Weitere Änderungen betreffen Kontextfaktoren und Zuschläge. Anpassungen erfolgen unter anderem bei Eingriffen an den Augenmuskeln. Die Bewertung der Frakturzuschläge steigt, um höhere Aufwände durch nicht planbare Eingriffe abzubilden.
Zudem vereinbarten die Vertragspartner, die seit 2023 bestehende Schweregradsystematik weiterzuentwickeln. Zuschläge für Rezidivoperationen und Frakturen bleiben Bestandteil der Vergütungssystematik und sollen im kommenden Jahr präzisiert werden.
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