AOP-Katalog und Vergütung zum 01. Januar 2025

19. Dezember 2024
  • Ökonomie


Die Vertragspartner des AOP-Vertrages haben sich auf einen Vertrag zur Durchführung ambulant durchführbarer Operationen, sonstiger stationsersetzender Eingriffe und stationsersetzender Behandlungen gem. § 115b Abs. 1 SGB V inklusive der dazugehörigen Anlagen mit Wirkung zum 01. Januar 2025 verständigt…

Quelle:

dkgev.de


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