AOP-Vertrag 2026: Katalog erweitert, Zuschläge angepasst

Die Aktualisierung orientiert sich an der OPS-Version 2026 und dem aktuellen EBM. Für das Jahr 2026 ist eine Überprüfung der Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung vorgesehen…

5. Januar 2026
  • Ökonomie

Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen hat den AOP-Vertrag einschließlich der Anlagen zum 1. Januar 2026 fortgeschrieben. Grundlage sind die OPS-Version 2026 sowie der aktuell geltende EBM. Zentrale Änderung ist die Erweiterung des AOP-Katalogs um die transurethrale Injektion bei Ostiuminsuffizienz. Gleichzeitig bleiben mit Stern gekennzeichnete EBM-Leistungen bis Ende Juni 2026 abrechnungsfähig, auch bei abweichendem Leistungsinhalt.

Bei den Kontextfaktoren wurden ophthalmologische Eingriffe angepasst. Anlass ist der Wegfall der Seitenlokalisation bei bestimmten OPS-Kodes. Die entsprechende Befristung wird um ein weiteres Jahr verlängert und schafft Planungssicherheit für Krankenhäuser und Belegärzte.

Die Frakturzuschläge steigen 2026 infolge des höheren Orientierungswertes. Sie sollen weiterhin Zusatzaufwände wie Vorhalte- und Personalbedarf abbilden. Die Weiterentwicklung der Schweregradsystematik bleibt Beratungsgegenstand im Jahr 2026. Zusätzlich prüfen die Vertragspartner erneut eine mögliche Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung im Bereich ambulanter Operationen.

Quelle:
kvhb.de

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