Apotheken Umschau scheitert mit Klage gegen „gesund.bund.de“
Das Verwaltungsgericht hat die Unterlassungsklage des Wort & Bild Verlags gegen das Nationale Gesundheitsportal des BMG abgewiesen. Dem Verlag fehle die erforderliche Klagebefugnis…
- Politik
Das unter Jens Spahn (CDU) eingeführte Nationale Gesundheitsportal „gesund.bund.de“ des Bundesgesundheitsministeriums darf weiterhin betrieben werden. Das Verwaltungsgericht hat die Unterlassungsklage des Wort & Bild Verlags, Herausgeber der Apotheken Umschau, abgewiesen.
Der Verlag hatte argumentiert, das seit September 2020 betriebene Portal stehe in direkter Konkurrenz zum eigenen Angebot auf apotheken-umschau.de und verstoße gegen das Gebot der Staatsferne der Presse. 2022 hatte das Landgericht Bonn dem Verlag noch Recht gegeben. Das Oberlandesgericht Köln hob das Urteil 2024 aus formalen Gründen auf und verwies den Fall an das Verwaltungsgericht.
Das Gericht sieht beim Verlag keine Klagebefugnis. Das aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz abgeleitete Gebot der Staatsferne der Medien sei ein an den Staat gerichtetes Funktionsverbot zum Schutz des demokratischen Meinungsbildungsprozesses. Es begründe kein subjektives Recht, auf das sich der Verlag berufen könne.
Ob das Portal tatsächlich gegen Art. 5 GG verstößt, hat das Gericht damit nicht entschieden. Die Beteiligten können wegen der grundsätzlichen Bedeutung Berufung beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster einlegen.
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