Appell des BDPK an die Gesundheitspolitik
Noch besteht die Möglichkeit, die Reform zu retten,
- Politik
Vor der ersten Lesung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) im Deutschen Bundestag am Donnerstag, 27. Juni 2024, appelliert der BDPK an die Parlamentarier:innen, die offensichtlichen Mängel des Gesetzentwurfs in den anstehenden Beratungen zu beheben.
„Noch besteht die Möglichkeit, die Reform zu retten,“ erklärt BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz.
Der BDPK sieht uneingeschränkt die Notwendigkeit einer grundlegenden Krankenhausreform. Allerdings ist dieser Entwurf wegen diverser handwerklicher Fehler, die zu Fehlanreizen und Wartezeiten für die Patienten führen, nicht geeignet, die zentralen Probleme der Krankenhausversorgung zu lösen. Die Krankenhäuser erhalten keine zukunftsfähige Refinanzierung der Betriebskosten, da die inflationsbedingten Preissteigerungen der Jahre 2022 und 2023 nicht ausgeglichenen werden. Auch werden die Mitarbeitenden in den Kliniken nicht von lähmender Bürokratie im Bereich von Dokumentation, Kontrollmeldungen und Abrechnungsprüfung entlastet. Im Gegenteil, es kommen neue bürokratische Anforderungen hinzu. Sollte das Gesetz in der vorliegenden Form beschlossen werden, ist mit folgenschweren Verwerfungen und einer Gefährdung der Versorgungssicherheit zu rechnen. Die schwerwiegendsten Fehler im Reform-Entwurf hat der BDPK in einer Expertise veranschaulicht, die auch konkrete Lösungsvorschläge beinhaltet…
bdpk.de

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