Arzt der MHH nach Mordvorwürfen freigesprochen: Gericht sieht kein strafbares Handeln
Ein 49-jähriger Arzt der Medizinischen Hochschule Hannover wird vom Landgericht Hannover von allen Mordvorwürfen freigesprochen. Strafbares Handeln sei „in keiner Weise“ festgestellt worden…
- QM
Das Landgericht Hannover hat einen 49-jährigen Arzt der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) von allen Vorwürfen des Mordes und versuchten Mordes freigesprochen. Vorsitzende Richterin Britta Schlingmann stellte fest, strafbares Handeln habe „in keiner Weise“ festgestellt werden können. Der Arzt handele „ausschließlich zum Wohl seiner Patienten“. Für seine Zeit in Untersuchungshaft soll er entschädigt werden.
Die Anklage warf dem Mediziner vor, im Mai 2019 als Notarzt eine 82-jährige Patientin mit Medikamenten getötet zu haben. Er hatte ihr in hoher Dosis Fentanyl gespritzt, woraufhin sie einschlief und Stunden später starb. Das Gericht wertete dies als „genau die richtige Maßnahme im richtigen Moment“. Es sei ausschließlich um Leidenslinderung gegangen, die Seniorin habe starke Schmerzen gehabt und unablässig geschrien.
Auf der Intensivstation der MHH soll der Arzt zudem einen 20-Jährigen im Juni 2020 sowie einen 71-Jährigen im März 2025 durch Therapieabbruch und Medikamentengabe getötet haben. Der 20-Jährige hatte Leukämie, konnte nach einer Stammzellentransplantation nicht mehr selbstständig atmen und hatte dokumentiert seinen Lebensmut verloren. Beim 71-Jährigen drohte der Erstickungstod. In beiden Fällen sah das Gericht keine Alternative.
Der Arzt selbst bezeichnete die Mordanklage als „völlig monströsen Vorwurf“ und erklärte, es sei seine Pflicht, schwerstkranken Patienten ein Sterben ohne Luftnot und Schmerzen zu ermöglichen. Verteidiger Jürgen Hoppe sprach sich nach dem Urteil für ein Sterbehilfegesetz aus, um solche Fragen künftig nicht der Rechtsprechung zu überlassen. Nach der Urteilsverkündung reichten sich der freigesprochene Arzt und der Vater des verstorbenen 20-Jährigen die Hände.
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