Arzt wegen Totschlags verurteilt: Bundesgerichtshof sieht Freiverantwortlichkeit nicht gegeben
Der Bundesgerichtshof bestätigt die Verurteilung eines Arztes wegen Totschlags nach Suizidhilfe bei psychischer Erkrankung und betont strenge Prüfpflichten…
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Ein pensionierter Internist aus Berlin muss eine dreijährige Haftstrafe wegen Totschlags antreten. Der Bundesgerichtshof verwarf seine Revision gegen das Urteil des Landgerichts Berlin. Er hatte einer 37-Jährigen mit manisch-depressiver Erkrankung eine tödliche Thiopental-Infusion ermöglicht, die sie selbst öffnete.
Die Richter stellen klar, dass Mitwirkung an einem Suizid als Tötungsdelikt gilt, wenn die Entscheidung nicht freiverantwortlich getroffen wurde. Der Arzt hatte die rechtlichen Risiken erkannt und empfahl zunächst eine Sterbehilfeorganisation. Die Frau lehnte dies wegen Kosten und Wartezeit ab. Auch ein psychiatrisches Gutachten zur Freiverantwortlichkeit verweigerte sie.
Der Mediziner hatte die übliche Zurückhaltung bei psychisch Erkrankten als diskriminierend empfunden und handelte auf eigene Verantwortung. Ein Kollege aus Essen sitzt bereits seit 2020 eine vergleichbare Strafe ab. Er hatte einem Schizophrenie-Patienten beim Sterben assistiert.
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