Asklepios steht auch in Zukunft zum Versorgungsauftrag für die Harzkliniken
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Landgericht Braunschweig äußert in der Güteverhandlung bereits massive Zweifel an der Klage des Landkreises
Anlässlich der heutigen Verhandlung am Landgericht Braunschweig über die Schadensersatzklage des Landkreises Goslar gegen die Asklepios Kliniken bezüglich des Klinik-Standortes Clausthal-Zellerfeld hat das Landgericht Braunschweig massive Zweifel an der Klage des Landkreises Goslar zum Ausdruck gebracht. Dies betrifft die Unbegründetheit der geforderten Vertragsstrafen in Millionenhöhe, ebenso wie die vom Landkreis geforderten, aber vom Vertrag nicht gedeckten weiteren Anspruchsbegehren.
Asklepios wird im Verfahren vertreten von den Kanzleien Gauweiler & Sauter (Rechtsanwälte Dr. Gauweiler, Dr. Ott) und Armedis Rechtsanwälte (Rechtsanwalt Kai Labenski).
„Wir fühlen uns durch den Vortrag und die Zusammenfassung der Frau Vorsitzenden Richterin heute im Prozess im vollen Umfang bestätigt in dem, was wir zur Klage vorgetragen haben“, erklärte Rechtsanwalt Dr. Peter Gauweiler, Prozessvertreter der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA. „Insbesondere verschweigt der Landkreis, dass er die Entwicklung des Krankenhauses seit 2004 aktiv begleitet hat, die Betroffenen im Landkreis müssen blind und taub gewesen sein, um ihre Einwände nicht eher vorzubringen, die erste Abmahnung war erst Ende 2017. Asklepios hat massiv in die Kliniken im Harz und deren Standorte investiert und diese weiter entwickelt und seine Pflichten und den Versorgungsauftrag stets erfüllt.“
„Asklepios begrüßt ausdrücklich den Hinweis der Vorsitzenden Richterin, dass eine Lösung für die Zukunft des Standortes Clausthal-Zellerfeld gesucht und dies vornehmliches Interesse der Prozessbeteiligten sein sollte. Asklepios hat in der mündlichen Verhandlung an seine andauernde Gesprächsbereitschaft mit den öffentlichen Körperschaften erinnert. Weitere Verhandlungen mit dem Landkreis machen allerdings nur Sinn, wenn dieser seine offensichtlich unbegründete Klage zurücknimmt“, ergänzte Rechtsanwalt Kai Labenski, ebenfalls Prozessvertreter der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA.
Unabhängig davon hat Asklepios in dieser ersten mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Braunschweig deutlich gemacht, dass
- der Landkreis Goslar seit der Übergabe der Klinik Clausthal-Zellerfeld im Jahr 2003 die weitere Entwicklung des Krankenhauses eng begleitet hat und stets über den aktuellen Stand informiert war; dass Landrat Thomas Brych persönlich, ebenso wie seine Vorgänger, mit Vertragsbeginn Mitglieder des Beirates des Krankenhauses und seines Nachfolgegremiums
waren, - Asklepios seine Pflichten überobligatorisch erfüllt hat; dass noch im Jahr 2016 Asklepios für Clausthal-Zellerfeld bei der Krankenhausplanungsbehörde einen Antrag auf Ausbau gerade dieses Krankenhausgebäudes und Erweiterung der Kapazität eingereicht hat; dass es nicht nur Vertreter des Landes Niedersachsen, sondern auch insbesondere der klagende Landkreis
war, der sich gegen diese Pläne wandte und damit seine Realisierung vereitelte; - unabhängig von der korrekten Vertragserfüllung, die jetzt mit politischem Getöse eingeklagten „Vertragsstrafen“ in Millionenhöhe, mit einer Verspätung von bis zu 15 Jahren ausweislich des Vertragstextes geltend gemacht worden sind;
- unabhängig davon die „Weiterentwicklung“ des Krankenhaustandorts in der vom Landkreis geforderten Form überhaupt nicht geschuldet ist;
- der Landrat selbst einer Verkleinerung des Standorts zugestimmt hatte.
asklepios.com
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