Asklepios zur Entscheidung der Schiedsstelle Brandenburg: Rückwirkende Änderungen am Pflegebudget sind verfassungswidrig
17. Mai 2021
- Ökonomie
- Schiedsstelle Brandenburg lehnt Antrag der Krankenkassen ab
- Vorsitzender äußert begründete verfassungsrechtliche Zweifel an den nachträglichen Änderungswünschen zum Pflegebudget
- Asklepios-CEO Kai Hankeln: „Immer mehr Experten positionieren sich klar gegen diesen Schnellschuss. Die nachträglichen Änderungen sind inhaltlich falsch, juristisch zweifelhaft und schlecht für Pflegekräfte und Patienten. Das Vorhaben muss im Gesundheitsausschuss des Bundestages, im Bundestag und im Bundesrat gestoppt werden …
Quelle:
asklepios.com
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