Aspekte der Krankenhausreform: Vorhaltevergütung und Fehlanreize

12. August 2024
  • Politik
  • Ökonomie

Im Zusammenhang mit dem Regierungsentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) wurde die Einführung der Vorhaltevergütung insbesondere im Hinblick auf mögliche Fehlanreize für Krankenhäuser diskutiert. Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion geantwortet, in der die Befürchtung geäußert wurde, dass durch die Vorhaltevergütung wirtschaftliche Anreize entstehen könnten, weniger Patienten zu behandeln, um Kosten zu sparen.

Regelungen zur Vorhaltevergütung

Die Ausgestaltung der Vorhaltevergütung orientiert sich laut Antwort der Bundesregierung an den im Juli 2023 mit den Ländern und den Koalitionsfraktionen vereinbarten Eckpunkten. Diese Vergütung soll den Krankenhäusern unabhängig von den tatsächlichen Patientenzahlen eines Jahres zustehen. Eine Anpassung der Vergütung erfolgt erst, wenn die tatsächlichen Fallzahlen um mehr als 20 Prozent von den ursprünglich zugrunde gelegten Fallzahlen abweichen. Diese Regelung soll verhindern, dass Krankenhäuser ihre Patientenzahlen künstlich erhöhen, um höhere Erlöse zu erzielen, und gleichzeitig sicherstellen, dass die Versorgung auch bei Schwankungen stabil bleibt.

Dämpfung von Mengenanreizen

Die Bundesregierung sieht in der Vorhaltevergütung eine Möglichkeit, Anreize zur Fallzahlsteigerung zu dämpfen. Durch die Begrenzung der Anpassungen bei Schwankungen der Patientenzahlen wird der wirtschaftliche Druck auf die Krankenhäuser gemindert, so dass sie ihre Kapazitäten an den tatsächlichen Bedarf anpassen können, ohne wirtschaftliche Nachteile befürchten zu müssen…

Quelle:

Bundestag


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