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ASV‑Ambulanzen für Multiple Sklerose

Altverträge laufen im August 2026 aus – jetzt strategisch handeln

2. März 2026
  • Ökonomie

Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) wurde eingeführt, um Patientinnen und Patienten mit komplexen Erkrankungen wie der Multiplen Sklerose sektorenübergreifend, interdisziplinär und außerhalb der Budgetierung zu versorgen. Genau diesen Anspruch bestätigt auch die aktuelle Stellungnahme des KKNMS zur ASV MS. Hervorgehoben werden insbesondere die verbesserte Koordination zwischen den beteiligten Leistungserbringern, die Vermeidung unnötiger Doppeluntersuchungen sowie ein deutlich schnellerer Zugang zu spezialisierten, interdisziplinären Behandlungsteams. Für viele Einrichtungen stellt die ASV damit einen wesentlichen qualitativen und wirtschaftlichen Mehrwert dar.

August 2026: Ende der Altzulassungen – mit erheblichen Konsequenzen

Gleichzeitig rückt jedoch eine entscheidende Frist näher. Alle Ambulanzen zur Behandlung der Multiplen Sklerose, die noch auf Basis der alten Rechtslage zugelassen wurden, müssen spätestens bis zum 31. August 2026 in das neue ASV‑Verfahren nach § 116b SGB V überführt werden. Mit dem Auslaufen der Altzulassungen ist kein Übergang vorgesehen. Wer diese Frist versäumt, riskiert den vollständigen Verlust der ASV‑Zulassung, mögliche Unterbrechungen in der Patientenversorgung sowie den Wegfall der extrabudgetären Vergütung. Besonders kritisch ist dabei, dass die Neubeantragung deutlich komplexer ist als frühere Anzeigeverfahren und eine frühzeitige, strukturierte Vorbereitung erfordert.

Kein Bürokratiemonster – mit der richtigen Struktur

Viele medizinische und kaufmännische Leitungen empfinden die neuen Anforderungen zunächst als schwer überschaubar. Neue Zulassungskriterien, verbindliche Teamstrukturen, umfangreiche Nachweispflichten, Mindestmengenregelungen, Kooperationsverträge sowie die formalen Prüfungen im eLA‑Verfahren führen häufig zu Unsicherheit und einem erhöhten administrativen Aufwand. Dabei muss die ASV‑Neubeantragung kein Bürokratiemonster sein – vorausgesetzt, sie wird professionell geplant und begleitet.

So unterstützt AmPAC Consulting Ihre ASV‑MS‑Neubeantragung

An dieser Stelle setzt die beratende Unterstützung durch Ursula Klinger‑Schindler und ihr Team an. AmPAC Consulting verfügt über langjährige Erfahrung in der Vorbereitung und Durchführung von ASV‑Anzeige‑ und Zulassungsverfahren und reduziert die Komplexität systematisch auf ein handhabbares Maß. Der Fokus liegt auf klaren Strukturen, nachvollziehbaren Prozessen und einer effizienten Umsetzung, die sowohl medizinischen als auch kaufmännischen Anforderungen gerecht wird.

Im Rahmen der ASV‑MS‑Neubeantragung unterstützt AmPAC Consulting beim strukturierten Aufbau und der Organisation des ASV‑Teams. Dazu gehört die Abstimmung aller Mindestvoraussetzungen ebenso wie die Prüfung sämtlicher Qualifikationsanforderungen und die Gestaltung der erforderlichen Kooperationsverträge. Darüber hinaus begleitet AmPAC Consulting das gesamte eLA‑Verfahren und setzt die Anzeige in allen Prüfstadien konsequent durch. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Abrechnung und Dokumentation. Extrabudgetäre Leistungen werden korrekt abgebildet, der notwendige Dokumentationsumfang praxisnah definiert und die Schnittstellen zwischen unterschiedlichen Fallarten, MVZ‑Strukturen und klinischen Einheiten professionell gemanagt. Gleichzeitig wird die Verwaltung spürbar entlastet, indem externe und fehlende Leistungskooperationspartner koordiniert und alle relevanten Unterlagen, Anträge, Vorlagen und Checklisten vollständig vorbereitet werden.

Die Erfahrung von AmPAC Consulting schafft dabei ein hohes Maß an Sicherheit. In den vergangenen drei Jahren wurden zahlreiche ASV‑MS‑Zulassungen in unterschiedlichen KV‑Regionen erfolgreich begleitet und durchgesetzt – von Universitätskliniken bis hin zu Einrichtungen der spezialisierten Schwerpunktversorgung. Die typischen Fallstricke der Verfahren sind bekannt, ebenso die Wege, diese zuverlässig zu vermeiden. Das Ergebnis sind erprobte Prozesse, realistische Zeitpläne und eine hohe Erfolgsquote.

Warum jetzt handeln?

Die neue ASV MS bietet erhebliche Chancen. Sie ermöglicht eine nachhaltige Verbesserung der Versorgungsqualität, sichert eine stabile extrabudgetäre Honorierung und stärkt interdisziplinäre Strukturen innerhalb der Einrichtung. Diese Vorteile greifen jedoch nur, wenn die Neuzulassung rechtzeitig erfolgt. Ohne fristgerechte Überführung der Altverträge enden diese Möglichkeiten unwiderruflich zum 31. August 2026.

Fazit: Die ASV MS kann ein klarer Standort‑ und Wettbewerbsvorteil sein, wenn die Umstellung frühzeitig und strukturiert angegangen wird. Mit AmPAC Consulting vermeiden Einrichtungen Unsicherheiten und administrative Überforderung. Die ASV‑Ambulanz wird rechtssicher, effizient und termingerecht auf das neue Verfahren ausgerichtet – mit einem klaren Blick für medizinische Qualität und kaufmännische Stabilität.

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AmPAC Consulting GmbH & Co. KG
Zum Irrliacker 16
90431 Nürnberg

Ursula Klinger-Schindler
Geschäftsführerin,
Geschäftsinhaberin

Kontakt: +49 171 9758350 oder mail: u.klinger (at) ampac-consulting.de

Quelle:
abrechnungsseminare.de

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