Aufrechnung mit Ansprüchen auf Aufschlagszahlungen verstößt gegen landesvertragliches Aufrechnungsverbot

Die Klarstellung, dass das landesvertragliche Aufrechnungsverbot greift, wurde durch ständige Rechtsprechung des LSG NRW bestätigt

29. November 2023
  • MD

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) hat in seinem Beschluss vom 09. November 2023 (Aktenzeichen L 10 KR 246/23 NZB KH) bestätigt, dass die Aufrechnung mit Ansprüchen auf Aufschlagszahlungen im Sinne des § 275 c Absatz 3 Satz 1 und 2 SGB V gegen das im Landesvertrag vereinbarte Aufrechnungsverbot verstößt. Die Klarstellung, dass das landesvertragliche Aufrechnungsverbot greift, wurde durch ständige Rechtsprechung des LSG NRW bestätigt

Quelle:

quaas-partner.de


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