BÄK: Ausbildungsreform sinnvoll, aber klare Verantwortlichkeiten notwendig
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Die Zielsetzung stimmt, aber einige Weichen müssen nachjustiert werden – so lässt sich die Stellungnahme der Bundesärztekammer (BÄK) zum Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (ATA-OTA-APrV) zusammenfassen. Grundsätzlich unterstützt die BÄK sowohl die Initiative des Gesetzgebers, die Ausbildung von Anästhesie- und Operationstechnischen Assistentinnen und Assistenten (ATAs und OTAs) bundeseinheitlich als dreijährige Berufsausbildung zu regeln, als auch den präzisierenden Referentenentwurf. Allerdings hat das BMG im Referentenentwurf die Einsatzgebiete von ATAs und OTAs von den ärztlichen Aufgaben noch nicht klar abgegrenzt …
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